Historie Märzenfest

Das erste Märzenfest hat im Jahr 1735 im Tiroler Land stattgefunden. In der Regel um den Joseph-Tag (19.März) der heute noch in vielen Regionen in den Alpenländer gesetzlicher Feiertag ist. Neben dem Märzenbier (kurz Märzen), das zum Mittags-Läuten (Brotzeit) frisch gebraut ausgeschenkt wurde, fanden in der Regel vor den Orten im Schatten der Alpen (Stubaier- oder Zillertal) oder später auf den Dorfplätzen von Innsbruck bis St. Johann und Kirchberg, kleine Jahrmärkte statt.
Zu den Jahrmärkten reisten häufig auch Schausteller des Fahrenden Volkes an: Bärenführer, Gaukler, Wahrsager, Quacksalber, Musikanten. Ein Märzenfest war somit auch eine Gelegenheit zu Vergnügungen, wie zum Beispiel den Vorstellungen von Wandermenagerien (Schaubude mit Tieren), und Tingeltangel, wobei dieser Aspekt bei den heute noch bestehenden Jahrmärkten vorherrscht, der Warenhandel dem gegenüber zurückgetreten ist. Manche Jahrmärkte entwickelten sich zum Flohmarkt oder Trödelmarkt, auf dem neben Neuware auch Ware aus zweiter Hand angeboten wird.
Heimische und fahrende Handwerker und Gesellen die auf Wanderschaft waren nahmen teil und dazu stellten die heimischen Bauern ihr gezüchtetes Vieh, kurz vor dem Almauftrieb (im April), vor.
Später wurden aus den Märzenfesten richtige Kirmes- und Volksfeste, die teilweise heute noch stattfinden.

 

Das Märzenbier
Die Bezeichnung Märzenbier wird heute vor allem in Süddeutschland und den Alpenländer für stärkere Lagerbiere verwendet, die eigentlich in die Kategorie Exportbier fallen. In Österreich ist die Bezeichnung weit verbreitet und das Märzenbier sozusagen das „Standardbier“ des Landes. Da das im März gebraute stärkere Bier am längsten haltbar war, wurde dieses zuletzt verbraucht, weshalb früher das Bier auf dem Oktoberfest ein Märzenbier war.
Insbesondere in den USA, inzwischen auch wieder in Bayern, brauen mehrere Brauereien Märzenbiere im ursprünglichen Stil und das „Märzen“ gehört heute zum beliebtesten Bier in Österreich.
In der bayerischen Brauordnung von 1539 und per Dekret durch Albrecht V. von 1553 wurde festgelegt, dass nur zwischen Michaeli, dem Tag des Hl. Michaels (29. September) und Georgi, dem Tag des Hl. Georgs (23. April) gebraut werden durfte. In den fünf Monaten danach war das Bierbrauen verboten. Grund war die in den Sommermonaten erhöhte Brandgefahr beim Biersieden. Um bis zur nächsten Brausaison nicht ohne Bier zu sein, braute man im März ein besonderes haltbares Bier.